6. Juli 1888 – Von Majestätsbeleidigung und grobem Unfug
Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung existierte in Deutschland bis Ende 2017. Majestäten beleidigt man eben nicht. Wegen der Böhmermann-Affäre wurde der Paragraph dann schließlich abgeschafft. Im 19. Jahrhundert war er natürlich noch brandaktuell. Um eine Gerichtsverhandlung im Dunstkreis von Majestätsbeleidigung geht es auch im heutigen Beitrag aus einer historischen Zeitung :D Kurz zur Vorgeschichte: In Neustadt an der Weinstraße im heutigen Rheinland-Pfalz sollte ein Denkmal für Kaiser Wilhelm I. gebaut werden. Dazu wurde der Brauereibesitzer Grisel zur Zeichnung gefordert – ich nehme an, es ging um eine Grundstücksüberlassung o.ä., die Grisel unterzeichnen sollte. Das sah Grisel aber nicht ein. Nicht für Kaiser Wilhelm. Für den preußischen Politiker Eugen Richter schon, sogar sehr gerne, aber nicht für Kaiser Wilhelm. Uff! Die Vertretung des Kaisers war nicht erfreut und versuchte, Grisel für seine Aussage zur Rechenschaft zu ziehen. Eine direkte Majestätsbeleidigung ließ sich nicht konstruieren, also bemühte man den sogenannten „groben Unfug„. Dafür …