19. Juli 1879 – Der böse Schwiegervater

Heute wenden wir uns einer kuriosen Gerichtsverhandlung zu. Eine junge Frau ist gestorben, sie hat sich erschossen. Einen Monat darauf hat sich auch ihrer Verlobter umgebracht. Der Vater des Mädchens verklagt den Vater des jungen Mannes, denn der Vater hätte das Mädchen derartig beleidigt, dass sie sich deswegen umgebracht habe.

Wie genau diese Beleidigung aussah sagt der Artikel leider nicht. Der Vater wollte seinen Sohn davon abhalten, die Frau zu heiraten, aufgrund dessen, was er über sie gehört hätte. Zeugen berichten aber, dass sie niemals irgendwelche „Dinge“ über sie gehört hätten, so dass die Beleidigung völlig an den Haaren herbeigezogen wäre.

Ich finde diesen Fall bemerkenswert und würde zu gern wissen, warum der angehende Schwiegervater nicht wollte, dass sein Sohn das Mädchen heiratet. Und wie die Beleidigung so schlimm sein kann, dass sie sich eher umbringt, als sich zusammen mit ihrem Zukünftigen dem Schwiegervater entgegenzustellen, denn scheinbar hat ihr Verlobter sie mit Händen und Füßen verteidigt.

Aber gut, ich kann ganz und gar nicht verstehen, wie groß der Einfluss von (Schwieger-)Eltern im Jahre 1879 war. Vielleicht hatte sie befürchtet, dass ihr Verlobter sie doch nicht heiraten werde? Es bleibt (zumindest für mich) rätselhaft!

(D i e t r a g i s c h e L i e b e s a f f a i r e z u B a m b e r g), deren wir erwähnt, fand vor dem dortigen Gericht noch ein Nachspiel. Bekanntlich hatte sich am Sonntag, den 8. Juni, die 18jährige Kaufmannstochter Frl. Lina Hammerbacher zu Bamberg mittels Revolver erschossen; ihr Bräutigam, der Sekondelieutnant [„Zweiter Leutnant“, also ein Unterleutnant] Frhr. [Freiherr] v. Horn, erschoss sich Sonntag, den 6. Juli.

In der Sitzung des königlichen Stadtgerichts Bamberg vom 14. d. M. wurde nun eine Anklage des Vaters der Braut, des Kaufmanns Herrn J. T. Hammerbacher hier, gegen den Vater des Bräutigams, den königlichen Postexpeditor Frhrn. v. Horn, wegen Beleidigung verhandelt, welcher Verhandlung wir Folgendes entnehmen:

Der königliche Postexpeditor Frhr. v. Horn missbilligte die Verlobung seines Sohnes mit Fräulein Lina Hammerbacher und war bestrebt, seinen Sohn zur Auflösung dieses Verhältnisses zu bestimmen.

Hierüber kam es kurz vor dem 8. Juni zwischen Vater und Sohn zu einem heftigen Auftritt, bei welchem der Vater, Frhr. v. Horn, sich über die Braut seines Sohnes sehr ungünstig äußerte. Der Vater der Braut und der Bräutigam ließen den Frhrn. v. Horn unter Bedrohung einer Beleidugungsklage auffordern, seine Äußerungen über die Braut zurückzunehmen. Der Frhr. v. Horn erklärte jedoch brieflich, er könne nichts zurücknehmen, seine Äußerungen über die Braut seines Sohnes seien durchaus wahr.

Alsbald nach erlangter Kenntnis dieser Antwort zog sich die beleidigte Braut auf ihr Zimmer zurück, schloss sich ein und tötete sich durch einen Schuss in das Herz. Auf Grund dieses Briefes wurde nun von J. T. Hammerbacher gegen Frhrn. v. Horn Klage wegen Beleodigung erhoben. Von den vernommenen Zeugen konnte auch nicht eine einzige Wahrnehmung bestätigt werden, welche auf den Ruf des unglücklichen Mädchens Frl. Lina Hammerbacher einen Schatten zu werfen geeignet wäre. [Die Arme hatte also wirklich einen guten Ruf]

Der königliche Advokat Schlelein beantragte mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung, sowie auf deren traurige Folgen und die Lieblosigkeit des Beschuldigten, der am Tage der Beerdigung seines Sohnes gegen dessen Wusch dessen Leiche aus dem mit seiner Braut gemeinschaftlichen Grabe hatte entfernen und in die freiherrlich v. Horn’sche Familiengruft habe bringen lassen wollen, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auszusprechen.

Der Beschuldigte verlas eine von ihm verfasste Schrift, worin er geltend machte, er habe jene harten Worte nicht in der Absicht fallen lassen, jemanden zu beleidigen, sondern in der Absicht, seinen Sohn von Eingehung einer Ehe abzuhalten, welche nach allem, was er gewusst und gehört, sowohl zu seines Sohnes als dessen Braut Unsegen habe gereichen und seinen Sohn sofort zum Austritt aus dem Heeresdienste habe veranlassen müssen; dass ihn nur Liebe zu seinem Sohne und die Absicht, ihn vor dauerndem Unglück zu bewahren, u seinen Handlungen bewogen, und ihn, der sowohl seine verstorbene erste Frau, wie seine jetzige Frau aus dem Bürgerstande gewählt, nicht Adelsstolz, wie man ihm vorwerfe, geleitet und auch der Vorwurf der Lieblosigkeit ihm gegenüber unbegründet sei, da er und seine Verwandten schon dreimal seinen verblichen Sohn (durch Deckung seiner Schulden) aus Liebe für ihn gerettet hätten [also indem sie die Schulden des Sohnes gezahlt hatten?].

Das sofort verkündete Urteil lautete auf Verurteilung des Beklagten in eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten und Tragung der Kosten.

Norddeutsche allgemeine Zeitung am 19. Juli 1879, S. 3, Quelle

Außerdem habe ich noch einen Bonus aus einer Zeitung von genau 35 Jahren später – hier geht es auch gewissermaßen um die Liebe :D Nämlich um Filmküsse. Die dauern Zensoren in Amerika zu lang und sie wollten die Dauer von Küssen in Filmen verkürzen. Kurios ist dabei die Maßeinheit, mit der die Länge eines Kusses gemessen wird: Filmmeter. Also wie viel Filmrolle von Anfang bis Ende des Kusses abgespult wird. Angeblich bis zu 1000 Meter?! Akzeptabel sei aber höchstens ein Filmmeter.

Heutzutage müsste man das äquivalent umrechnen in Größe des Filmmaterials auf der Festplatte :D (Ich weiß, dass das nur begrenzt vergleichbar ist!)

Der Kilometerkuss. In New York hat die gestrenge Filmzensur sich auch mit der Dauer der Küsse beschäftigt, die Liebespaare sich auf der belebten Leinwand aufzupressen pflegen, und hat dabei schaudernd konstatiert, dass es Filmküsse gibt, die kilometerlang sind. 1000 Meter Film müssen sich abrollen, ehe Lippe von Lippe scheidet.

Das ging den strengen Zensoren denn doch über die Hutschnur. Es wurden weitere ganz genaue Messungen veranstaltet und als Mindestkusslänge bei den jetzigen Films ein Meter herausgerechnet.

Dieser Kuss-Sucht auf der Leinwand will die Zensur steuern. Sie hat den Durchschnittskuss von einem auf ¾ Meter herabgesetzt und wird wohl allmählich noch kleinere Maße einführen. Denn ein ¾ Meterkuss dauert noch immer 36 Sekunden.

Greifenhagener Kreiszeitung am 19. Juli 1914, S. 3, Quelle

2 Comments

  1. Stefan

    1000 meter Filmkuss ? Das wären achthundert Minuten Filmkuss in einem Film wenn ich mich nicht verrechnet habe :’D. Wie lange ging denn dann bitte entsprechender Film :D

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